Nutzungsbedingungen des Streamingservers der Hochschule München
1. Präambel
Jede Nutzung des Streamingservers für z. B. private und/oder gewerbliche Zwecke, ist nicht zulässig. Alle Benutzer:innen des Streamingservers (User:innen und Trainer:innen; s. Punkt 4) sind verpflichtet, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Urheber-, des Datenschutz- und des Persönlichkeitsrechts einzuhalten.
2. Allgemeine Nutzungsbedingungen
Die nachstehenden Regelungen gelten für alle Benutzer:innen des Streamingservers der Hochschule München.
3. Anmeldung
Für den Zugang zum Streamingserver sowie das Aufrufen von Aufzeichnungen mit Zugriffsrechten „private“, „authenticated“ oder auf einen Moodlekurs bezogenen Zugriffsrechten (s. Punkt 5) ist eine Anmeldung auf dem Streamingserver mit den zentralen Hochschulaccount-Daten erforderlich.
Durch die Anbindung des Streamingservers an die zentrale Hochschuldatenbank (Identity Managementsystem) mittels eines Authentifizierungsverfahrens (Shibboleth) entsprechen die persönlichen Zugangsdaten (Anmeldename und Kennwort) denen der zentralen Hochschuldatenbank und können durch die Benutzer:innen auf dem Streamingserver nicht verändert werden.
4. Rollen und Rechte
Bei der Verwendung des Streamingservers der Hochschule München sind zwei Benutzergruppen voneinander zu unterscheiden: Trainer:innen und User:innen.
Die sog. „Trainer:innen“ können Aufzeichnungen1 auf dem Streamingserver hinzufügen. Sie haben auch Sichtrechte in Bezug auf von anderen Trainer:innen hinzugefügte Aufzeichnungen im Rahmen der Ihnen zustehenden Zugriffsrechte. Zu den Trainer:innen zählen
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„Opencast-Trainer:innen“: Das sind Professor:innen, Lehrbeauftragte und Mitarbeiter:innen der Hochschule München. Diese haben direkten Zugriff auf den Streamingserver und können Zugriffsrechte (s. Punkt 5) in Bezug auf ihre dort hinzugefügten Aufzeichnungen vergeben.
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„Moodle-Trainer:innen“: Das sind all diejenigen Personen, die Aufzeichnungen in Moodle über den Block „Opencast Videos“ hochladen/verwalten. Das ist in jedem Moodlekurs all denen Personen möglich, die in diesem Moodlekurs die Rolle „Trainer/in“ oder „Co-Trainer/in“ haben. Dies können Professor:innen, Lehrbeauftragte, Mitarbeiter:innen sowie Studierende der Hochschule sein.
Die „User:innen“ sind alle Mitglieder der Hochschule München. Diese haben Sichtrechte, das heißt, sie können Aufzeichnungen im Rahmen ihrer Zugriffsrechte (s. Punkt 5) ansehen.
5. Zugriffsrechte
Als Opencast-Trainer:in können Sie zwischen drei Vorlagen für Zugriffsrechte auf Ihre Aufzeichnung wählen:
- private: Nur Sie und Personen mit administrativen Rechten können die Aufzeichnung ansehen.
- authenticated: Alle Personen mit einem Shibboleth-Account an der Hochschule München (d.h. alle Benutzer:innen) können diese Aufzeichnung ansehen.
- public: Die Aufzeichnung ist öffentlich zugänglich, es können also auch Personen, die keinen Shibboleth-Account an der Hochschule München haben, die Aufzeichnung ansehen.
Aufzeichnungen, die von Moodle-Trainer:innen hochgeladen werden, erhalten automatisch Berechtigungen für den betroffenen Moodlekurs. Das heißt, je nach Sichtbarkeits-Einstellung durch die Moodle-Trainer:innen können entweder alle Personen, die in den Moodlekurs eingeschrieben sind, die Aufzeichnung ansehen, oder nur die Moodle-Trainer:innen im Moodlekurs. Verwaltet werden (Hinzufügen, Sichtbarkeit ändern, Löschen) können solche Aufzeichnungen von allen Moodle-Trainer:innen in diesem Moodlekurs.
Um die unerlaubte Verwendung von urheberrechtlich geschützten Aufzeichnungen vorzubeugen wird grundsätzlich der Upload direkt über Moodle (Block „Opencast Videos“) empfohlen. Beim Upload direkt über den Streamingserver wird die Nutzung der Voreinstellung „authenticated“ empfohlen. Die Option „public“ soll beim Hochladen von Aufzeichnungen nur ausnahmsweise verwendet werden, um der Anfertigung von Raubkopien und der Verletzung von Persönlichkeitsrechten von Trainer:innen vorzubeugen.
6. Freiwilligkeit
Die Nutzung des Streamingservers ist freiwillig.
7. Allgemeine Pflichten der Trainer:innen
Die Benutzer:innen dürfen den Streamingserver nur für Zwecke der Lehre, Wissenschaft, Hochschulverwaltung, Hochschulkommunikation und andere hochschulbezogene Zwecke verwenden. Der den Trainer:innen jeweils zur Verfügung gestellte Speicherplatz darf ausschließlich zur Speicherung der eigenen Aufzeichnungen im Hochschulkontext genutzt werden. Für die weitere Veröffentlichung eigener Aufzeichnungen sind Trainer:innen selbst verantwortlich.
Wenn Trainer:innen im Rahmen der Nutzung des Streamingservers Links auf externe Internetseiten setzen, müssen sie vorab sicherstellen, dass die verlinkten externen Webseiten keine rechtswidrigen Inhalte beinhalten.
Grundsätzlich ist es allen Trainer:innen untersagt:
- Daten unbefugt zu verändern, zu löschen, zu unterdrücken, unbrauchbar zu machen und/oder sie anders als ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch entsprechend zu verwenden.
- insbesondere Material verfassungswidriger Organisationen bzw. deren Gedankengut zu verbreiten.
- verletzende, beleidigende oder verleumderische Aussagen über andere zu tätigen.
- das Ansehen der Hochschule München zu schädigen.
- Inhalte hochzuladen, die Urheberrechte Dritter verletzen. Zur Vermeidung einer unerlaubten Verletzung von Urheberrechten Dritter ist bei Unsicherheit vor dem Hochladen der Aufzeichnung die Handreichung des BMBF zum Urheberrecht in der Wissenschaft2 als Hilfestellung heranzuziehen. Trainer:innen sind inhaltlich für die von ihnen hochgeladenen Aufzeichnungen verantwortlich, d.h. sie müssen sicherstellen, dass durch die Erstellung und Bereitstellung der Aufzeichnungen auf dem Streamingserver sowie die weitere Veröffentlichung (z.B. durch das Einbetten in einen Moodlekurs) keine Rechte Dritter verletzt werden. Eine Aufzeichnung, deren Urheber nicht die/der Trainer:in ist, darf nur dann hochgeladen werden, wenn sie entweder unter einer Lizenz steht, die dies erlaubt (z.B. einer passenden Creative Commons Lizenz), oder wenn der/dem Trainer:in das Einverständnis der Urheberin/des Urhebers vorliegt.
8. Allgemeine Pflichten der User:innen
Die User:innen sind verpflichtet die Urheberrechte der Trainer:innen zu wahren. Insbesondere ist das Herunterladen und das Weiterverbreiten von den durch die Trainer:innen hochgeladenen Inhalten grundsätzlich verboten, es sei denn dies durch die/den Trainer:in explizit und nachweislich gestattet wurde. Auf §§ 97 ff. UrhG sowie auf den § 12 der Hochschul-Immatrikulationssatzung wird hingewiesen.
9. Urheberrechte beim Ausscheiden der Urheber:innen aus der Hochschule München
Für das Löschen von Aufzeichnungen beim Ausscheiden aus der Hochschule München sind Trainer:innen jeweils selbst verantwortlich. Wenn die von einer Trainerin/einem Trainer erstellten Aufzeichnungen nach ihrem/seinem Ausscheiden aus der Hochschule auf dem Streamingserver verbleiben, so gilt das als konkludente unentgeltliche Einräumung eines zeitlich und örtlich unbeschränkten einfachen Nutzungsrechtes an den hochgeladenen Videoinhalten durch die/den Trainer:in, § 31 Abs. 1, 2 UrhG. Trainer:innen können auch nach Ausscheiden von der Hochschule München – jederzeit schriftlich oder in Textform gegenüber der Hochschule München die erteilte Rechteeinräumung widerrufen und Löschung ihrer Aufzeichnungen verlangen.
Soll eine andere Trainerin/ein anderer Trainer Aufzeichnungen der ausscheidenden Person auf dem Streamingserver weiterhin nutzen dürfen, ist die ausscheidende Person dafür verantwortlich, dass dieser anderen Trainerin/diesem anderen Trainer die weitere Nutzung ermöglicht wird. Es wird ferner auf die Möglichkeit einer Veröffentlichung unter einer Creative Commons Lizenz verwiesen. Näheres hierzu finden Sie unterfolgendem Link: https://creativecommons.org/licenses/?lang=de
10. Ausschluss von der Nutzung und Löschung von Inhalten
Bei schweren und/oder fortgesetzten Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, können betreffende Benutzer:innen zeitweise oder auf Dauer von der Nutzung des Streamingservers ausgeschlossen werden. Zum Ausschluss berechtigt sind grundsätzlich die Administrator:innen des Streamingservers sowie die Hochschulleitung. Dem zeitweisen oder dauerhaften Ausschluss einer Benutzerin/eines Benutzers muss grundsätzlich die Aufforderung, das beanstandete Verhalten zu unterlassen, vorausgehen. Erst dann, wenn die/der betreffende Benutzer:in ihr/sein Verhalten daraufhin nicht erkennbar ändert, kann der Ausschluss seitens der Administration oder Hochschulleitung ausgesprochen werden.
Bereits ausgeschlossene Benutzer:innen können wieder zugelassen werden, wenn sichergestellt ist, dass das missbräuchliche Verhalten in Zukunft unterlassen wird.
Auf den Streamingserver hochgeladene Inhalte, welche gegen diese Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften verstoßen, können durch die Administrator:innen des Streamingservers nach Absprache mit der Stabsabteilung „Innovative Lehre“ bzw. mit der Hochschulleitung gelöscht werden.
11. Haftung
Bei einem schuldhaften Verstoß einer Trainerin/eines Trainers gegen gesetzliche Pflichten oder die in diesen Nutzungsbedingungen geregelten Pflichten haftet diese Trainerin/dieser Trainer nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Trainer:innen werden insbesondere darauf hingewiesen, dass durch die Verletzung von Urheberrechten Dritter ein Schadensersatzanspruch der Hochschule gegen sie gem. § 48 BeamtStG entstehen kann. Ferner kann auch die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens sowie eine arbeitsrechtliche Abmahnung erfolgen. Des Weiteren könnte auch ein Unterlassungsanspruch eines verletzten Dritten gegen Trainer:innen gem. § 97 UrhG bestehen.
Im Übrigen haftet die Hochschule München als Betreiberin des Streamingservers, abgesehen von den Fällen in denen Leben, Körper und Gesundheit der Benutzer:innen verletzt wurden, nur für nachweislich grob fahrlässig oder vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen. Dies gilt insbesondere auch für solche Schäden, die Benutzer:innen durch das Herunterladen von Materialien oder Software und sonstige Transaktionen an technischen Geräten der Benutzer:innen entstehen.
Alle Angebote sind unverbindlich. Die Hochschule München kann den Betrieb des Streamingservers jederzeit mit einer angemessenen Vorlaufzeit beenden.
12. Meldung von Urheberrechtsverstößen
Bei begründetem Verdacht auf Vorliegen von Urheberrechtsverstößen ist dies der Stabsabteilung „Innovative Lehre“ auf die folgende E-Mail-Adresse mitzuteilen:
Vor der Meldung des Urheberrechtsverstoßes sollte die oben genannte Handreichung des BMBF konsultiert werden, um auszuschließen, dass insbesondere kein Ausnahmefall des § 60a UrhG vorliegt.
13. Änderung der Nutzungsbedingungen
Die Hochschule München behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und zu ergänzen. Sie ist berechtigt, im Einzelfall Entscheidungen zu treffen, durch welche die Allgemeinen Nutzungsbedingungen konkretisiert oder erweitert werden. Änderungen der Nutzungsbedingungen müssen auf dem Streamingserver mit einem Verweis auf die Internetseite, auf der die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen einzusehen sind, bekannt gegeben werden.
Nutzungsbedingungen des Streamingservers der Hochschule München von E-Learning Center der Hochschule München ist lizensiert unter einer Creative Commons Namensnennung – Nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz.
Zitierweise: E-Learning Center der Hochschule München (2021): Nutzungsbedingungen des Streamingservers der Hochschule München. München; Version 8
1: Videodateien können von Trainer:innen auf den Streamingserver hochgeladen und in Form von Aufzeichnungen hinzugefügt werden.
2: https://www.bmbf.de/SharedDocs/Publikationen/de/bmbf/pdf/urheberrecht-in-der-wissenschaft.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (zuletzt aufgerufen am 20.08.2021)